Der Kreisvorsitzende der Bielefelder CDU, Andreas Rüther, kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden, dass die Polizeiverfügung, die eine Demonstration einer als rechtsextrem eingestuften Partei am Gedenktag für die Opfer der Pogromnacht untersagt hat, rechtswidrig ist. Die Partei hatte die Demonstration für die Holocaust Leugnerin Ursula Haverbeck für den 09. November angemeldet.
„Der 09. November ist ein besonderer Tag in der Deutschen Geschichte. 1918 ruft Philipp Scheidemann die Weimarer Republik und damit die erste Demokratie auf deutschem Boden aus. 20 Jahre später kommt es unter den Nazis zu einem Pogrom, bei dem auch in Bielefeld Menschen jüdischen Glaubens verfolgt und jüdische Einrichtungen und Synagogen niedergebrannt werden und mit dem das größte Verbrechen das 20 Jhd. beginnt. Und am 09. November 1989 bringen die Menschen in der ehemaligen DDR den eisernen Vorhang mit der Öffnung der Berliner Mauer endgültig zu Fall.
Es ist ein hohes Gut und gerade auch Ergebnis von Demokratischen Revolutionen, dass Gerichte in ihrer Entscheidung unabhängig von Exekutive und Legislative sind. Dies entspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Und dennoch hätte ich mir ein wenig Fingerspitzengefühl des Gerichts für die Besonderheit dieses Tages in der deutschen Geschichte gewünscht.“, sagte Andreas Rüther.
Die Polizei hatte der Demonstration vorher in Form einer Auflage, unter Hinweis auf die besondere historische Bedeutung, den konkreten Termin untersagt. Die 11. Kammer des Gerichts sah für diese Beschränkung keine ausreichenden Gründe. Gegen die Entscheidung kann noch Rechtsmittel eingelegt werden. CDU Pressesprecher Vincenzo Copertino: „Wir können die Polizei nur darin bestärken, alle Rechtsmittel auszuschöpfen!“