Die CDU-geführte Landesregierung baut die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmensgründungen weiter aus. Neben den bereits erfolgten Verbesserungen bei der Anmeldung von Gründungen, wie der elektronischen Gewerbeanmeldung, der Entbürokratisierung und einer Ausweitung der Mittel durch die NRW.BANK, wird im Sommer die Richtlinie für das „Gründer-Stipendium NRW“ veröffentlicht.
Startups sind ein innovativer Wirtschaftszweig, der in einer zunehmend digitalen Welt immer wichtiger wird (Foto: Tobias Koch) Der Vorsitzende der Bielefelder CDU-Ratsfraktion, Ralf Nettelstroth, sieht NRW auf einem guten Weg: „Wir müssen den deutschen Erfindergeist wieder stärken und beleben, um unser Land zum Gründerland Nummer Eins zu machen. Gründer und Startups sind ein innovativer Wirtschaftszweig, der in einer zunehmend digitalen Welt immer wichtiger wird. Um NRW zu einem attraktiven Standort für Gründerinnen und Gründer zu machen, ist eine Willkommenskultur, die den Einstieg erleichtert, für unser Land unerlässlich.“
Mit dem „Gründer-Stipendium NRW“ werden zunächst 1.000 Gründerinnen und Gründer vor der Unternehmensgründung und in der ersten Unternehmensphase mit 1.000 Euro im Monat unterstützt.
„Mit dem Stipendium erhalten die Unternehmensgründer eine finanzielle Sicherheit, um sich voll und ganz auf ihr Vorhaben zu konzentrieren in NRW innovativ tätig zu werden. Ziel ist eine möglichst unbürokratische und dezentrale Vergabe, um den oft jungen Gründern den Start möglichst einfach zu machen.“, so Nettelstroth weiter.